Standardgarantie- und Haftungsbedingungen 11-2010


I Garantie

1. Der Anbieter garantiert, dass Produkte, die unter normalen Umständen, nach Anleitung und gemäß den Rechtsvorschriften verwendet werden, einwandfrei funktionieren und aus schadenfreiem Material hergestellt wurden.

2. Die Garantiefrist beträgt zwei (2) Jahre, sofern nicht anderweitig begrenzt oder für ein spezifisches Produkt oder eine Produktcharge vereinbart. Die Garantiefrist beginnt an dem Tag, an dem der Endverbraucher das Produkt erhält. Eine Begrenzung der Garantiefrist auf drei (3) Jahre besteht ab dem Ende des Kalendermonats, in dem das Produkt die Versandabteilung des Anbieters verlassen hat.

3. Beim Empfang der Lieferung haben alle, die vor dem Endverbraucher in der Zuliefererkette stehen ebenso wie der Endverbraucher selbst, sorgfältig zu überprüfen, dass die Sendung der Versandliste und den technischen Unterlagen entspricht und keine sichtbaren Schäden aufweist. Vor der Montage oder Installation muss der Monteur das Produkt, die technischen und sonstigen Versanddokumentationen einschließlich der darin enthaltenen numerischen Informationen gemäß den normalen Verfahren erneut überprüfen und sicherstellen, dass das zusammengebaute Produkt wie beabsichtigt funktioniert. Ensto ist über etwaige Abweichungen gemäß Artikel 13 der Allgemeinen Verkaufsbedingungen zu informieren.

4. Die Garantiehaftung umfasst die Reparatur oder den Ersatz schadhafter Produkte, inklusive Fracht, Zustellung und anderer mit der Lieferung des auf Garantie reparierten oder ersetzten Produkts direkt zusammenhängender Kosten.

5. Die Garantiereparatur wird vom Anbieter oder von einem vom Anbieter autorisierten Vertreter ausgeführt, der, falls erforderlich, das schadhafte Produkt insgesamt oder teilweise durch Neuteile ersetzt. Vorbedingung für die Ausführung einer Garantiereparatur, falls vom Anbieter so gefordert, ist, dass das schadhafte Produkt oder schadhafte Teile des Produkts zum Anbieter oder zu einem vom Anbieter benannten Dritten zurückgeschickt werden.

6. Die Garantie unterliegt folgenden Beschränkungen:

6.1. Die Garantiehaftung umfasst weder die Demontagekosten für das schadhafte Produkt noch die Montage des reparierten oder ersetzten Produkts, ebenso wenig umfasst sie indirekte Kosten oder Verluste, die beispielsweise aus anderen Demontage- oder Montagegeräten als dem defekten Produkt resultieren.

6.2. Die Haftung des Anbieters bezieht sich nicht auf Schäden oder Mängel, die bei Überprüfungen wie in Paragraph 3 beschrieben, hätten entdeckt werden müssen oder auf Folgen solcher Versäumnisse.

6.3. Der Anbieter hat seine Garantieverpflichtung hinsichtlich schadhafter Produkte erfüllt, sobald der Anbieter ein neues Produkt als Ersatz geliefert oder das ordnungsgemäß reparierte Produkt zurückgeschickt hat.

6.4. Nach Beendigung der Garantiefrist haftet der Anbieter nur für Mängel und Fehler, die auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz durch den Anbieter beruhen.

6.5. Der Vertragspartner des Anbieters hat seine eigene Garantiehaftung gemäß seiner eigenen Verkaufsbedingungen zu begrenzen.

 

II Produkthaftung

1. Der Anbieter haftet für Schäden an Produkten und Schäden an Dritten, die durch Produkte gemäß den geltenden Produkthaftungsgesetzen in der EU und diesen Bedingungen verursacht werden (siehe auch Orgalime S 2000 Artikel 38 und 43). Beide Parteien haben eine ausreichende Produkthaftpflichtversicherung.

2. Der Anbieter haftet nicht für indirekte Verluste und reine finanzielle Verluste, entgangenen Gewinn oder wirtschaftliche Folgeverluste.

3. Der Anbieter haftet weder für Schäden, die durch Fahrlässigkeit seines Vertragspartners oder Dritter verursacht wurden, noch für Schäden durch unsachgemäße Verwendung des Produkts.

4. Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die durch vom Vertragspartner so gewünschte Rohmaterialien und Arbeitsmethoden verursacht wurden.

5. Der Anbieter verfügt über eine allgemeine Produkthaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckung von 3.000.000 Euro. Die Versicherung deckt die Produkthaftung des Anbieters gegenüber dem Vertragspartner und die Produkthaftung des Anbieters gegenüber Dritten ab.

6. Der Vertragspartner des Anbieters hat seine eigene Haftung gemäß seiner eigenen Verkaufsbedingungen zu begrenzen.

III Orgalime S 2000, um die Bedingungen anzuwenden

1. Allgemeine Bedingungen für Orgalime S 2000 mit Ausnahme der Artikel 12-15, 18, 20; Kapitel 1 und 2, Artikel 23, 26, 28, 36, 44 und 45, sind ein wesentlicher Bestandteil dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Die Bedingungen der Vereinbarung gelten in der folgenden Reihenfolge: 1. Die Bedingungen der Vereinbarung, 2. Allgemeine Verkaufsbedingungen von Ensto, 3. Produktspezifische Garantiebedingungen, 4. Standardgarantie- und Haftungsbedingungen von Ensto, 5. Orgalime S 2000, 6. Incoterms 2010.